Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen

1. Auftragserteilung, abweichende Bedingungen

1.1 Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Verträge, auf die die Vorschriften über den Kauf nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und des Handelsgesetzbuches (HGB) Anwendung finden. Diese Einkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge. Sie gelten auch neben im Einzelfall zusätzlich vereinbarten Sonderbedingungen.

1.2 Nur schriftlich erteilte Aufträge sind verbindlich. Dies gilt auch für spätere Änderungen.

1.3 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; anders lautende Bedingungen - soweit sie nicht in der gesamten Bestellung festgelegt sind - gelten nicht - außer einer eventuellen Eigentumsvorbehaltsregelung -, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn wir ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen die Lieferung / Leistung des Lieferers vorbehaltlos annehmen. Weder unterlassener Widerspruch noch Zahlung oder Annahme der Ware stellen eine Anerkennung fremder Geschäftsbedingungen dar.

2. Pflichtverletzungen

Es gelten die gesetzlichen Ansprüche wegen Pflichtverletzungen, sofern nachfolgend nichts anderes oder ergänzendes geregelt ist:

2.1 Verspätung der Leistung

2.1.1 Die vereinbarten Liefertermine sind genau einzuhalten. Die schuldhafte Nichteinhaltung vereinbarter Liefertermine verpflichtet ohne weitere Mahnung zum Schadensersatz neben der Leistung gemäß § 286 Abs.1 iVm Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB. Weitere Ansprüche wegen Pflichtverletzung bleiben ausdrücklich vorbehalten.

2.1.2 Der Verkäufer hat uns unverzüglich unter Angaben von Gründen zu informieren, wenn es zu einer Verspätung der Leistung kommt oder kommen kann.

2.2 Mangelhafte Leistung

2.2.1 Wir untersuchen die Ware am Bestimmungsort im Rahmen unseres Geschäftsganges. Unsere Eingangskontrolle beschränkt sich auf offenkundige Mängel. Mängelrügen sind rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 4 Werktagen nach Entdeckung des Mangels erhoben werden. Zahlungen bedeuten keinen Verzicht auf das Rügerecht. Beanstandete Ware nehmen wir nur für Rechnung und Gefahr des Verkäufers ab und lagern sie in seinem Namen ein.

2.2.2 Bei mangelhafter Leistung haftet der Verkäufer auch für Schäden, die uns im ordentlichen Geschäftsgang vor der Verarbeitung der Waren durch nicht erkannte Mängel der gelieferten Ware entstehen. Der Verkäufer stellt uns in diesem Falle von Schadensersatzansprüchen Dritter frei.

2.2.3 Der Verkäufer haftet insbesondere für Schutzrechtverletzungen, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der gelieferten Sache ergeben.

2.3 Ausbleiben der Leistung
Der Verkäufer hat uns unverzüglich unter Angaben von Gründen zu informieren, wenn es zu einem Ausbleiben der Leistung kommt oder kommen kann.

2.4 Sonstige Pflichtverletzungen
Insbesondere Verstöße gegen Regelungen in diesen Einkaufsbedingungen stellen eine Pflichtverletzung dar.

3. Gewährleistungsfristen

3.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

3.2 Die Gewährleistungsfrist wird, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat, auf 10 Jahre verlängert (§ 202 BGB).

4. Transport

4.1 Der Transport erfolgt ausnahmslos auf Gefahr des Verkäufers.

4.2 Die Kosten der Verpackung, Versand und Transportversicherung gehen zu Lasten des Verkäufers.

5. Abtretungen

Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können von keinem der Vertragspartner ohne Einwilligung des anderen übertragen werden. Es steht uns jedoch frei, sie einer uns verbundenen Gesellschaft abzutreten. Hierüber wird der Verkäufer von uns informiert. Für diesen Fall wird dem Verkäufer das Recht eingeräumt, sich von dem Vertrag zu lösen.

6. Eigentumsvorbehalt

Da die von uns bestellten Waren in der Regel durch Bearbeitung oder Verarbeitung in unsere Erzeugnisse übergehen und ein etwaiger Eigentumsvorbehalt dadurch erlischt, müssen alle Lieferungen an uns frei von derartigen Vorbehalten erfolgen.

7. Modell, Zeichnungen, Druckvorlagen

Modelle, Werkzeuge, Druckvorlagen, Zeichnungen u.a., die wir zur Ausführung eines Auftrages zur Verfügung stellen, bleiben unser Eigentum und sind geheimzuhalten. Sie dürfen ohne unsere vorherige Genehmigung weder Dritten zur Einsicht oder Verfügung überlassen, noch zur Herstellung von Waren für Dritte benutzt, noch vervielfältigt werden. Sie sind uns nach Abwicklung des Auftrages unverzüglich zurückzusenden.

8. Zahlung

Die Zahlung erfolgt nach Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung und Lieferung - die Frist beginnt mit dem jeweils späteren Termin- innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto.

9. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort für die Zahlung ist Tuttlingen. Erfüllungsort für die Lieferung und Leistung ist der vorgeschriebene Bestimmungsort.

10. Teilunwirksamkeit

Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.

11. Maßgebliches Recht

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Übereinkommens über den Internationalen Warenkauf.


RfQ-Medizintechnik GmbH & Co. KG
Sattlerstrasse 28
D-78532 Tuttlingen
Germany
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